Erwägungsgrund 31 32019L2034Die Kommission sollte dem Rat Empfehlungen unterbreiten können für die Aushandlung von zwischen der Union und Drittländern geschlossenen Abkommen über die…
Art. 50 Abs. 1 32019L2034Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten
Wenn die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats Informationen über Wertpapierfirmen, Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften,…
Art. 48 Abs. 5 Buchst. b 32019L2034Aufsichtskollegien
gegebenenfalls die Aufsichtsbehörden von Drittländern, wobei Geheimhaltungsvorschriften einzuhalten sind, die nach Ansicht aller zuständigen Behörden den…
Art. 41 Abs. 5 32014L0065RICHTLINIE 2014/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in Absatz 2 dieses Artikels genannten zuständigen Behörden, die zuständigen Behörden von Unternehmen, die derselben Gruppe angehören wie die gemäß Absatz 1…
§ 69 Abs. 1 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Unterliegt ein Wertpapierinstitut oder unterliegen mehrere Wertpapierinstitute, die Tochterunternehmen desselben Mutterunternehmens sind, das seinen Sitz in…