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Es ist möglich, dass Wertpapierfirmen, die in erheblichem Umfang Handel für eigene Rechnung betreiben oder Finanzinstrumente emittieren oder Finanzinstrumente mit fester Übernahmeverpflichtung platzieren, oder die Clearingmitglieder in zentralen Gegenparteien sind, ähnliche Geschäftsmodelle oder Risikoprofile aufweisen wie Kreditinstitute. Aufgrund ihrer Größe und ihrer Tätigkeiten ist es möglich, dass solche Wertpapierfirmen eine vergleichbare Gefahr für die Finanzstabilität darstellen wie Kreditinstitute. Den zuständigen Behörden sollte es möglich sein, ihnen vorzuschreiben, dass sie weiterhin derselben aufsichtlichen Behandlung wie die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 fallenden Kreditinstitute und Aufsichtsanforderungen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen.
Darüber hinaus ist es möglich, dass große Wertpapierfirmen, die nicht systemrelevant sind, aber Handel für eigene Rechnung betreiben, Finanzinstrumente…
Die größten Wertpapierfirmen, die wichtige Leistungen für Großkunden und Leistungen des Investmentbanking anbieten (d. h. für eigene Rechnung mit…
Der Handel mit Finanzinstrumenten — sei es für den Zweck des Risikomanagements, der Risikoabsicherung oder des Liquiditätsmanagements oder für den Aufbau…
Daher sollten diese Wertpapierfirmen angesichts der Tatsache, dass sie zu Kreditinstituten werden, auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der…
Daher wird ein spezifisches Aufsichtssystem für Wertpapierfirmen benötigt, die angesichts ihrer Größe und ihrer Verflechtung mit anderen Finanz- und…
Daher wird ein spezifisches Aufsichtssystem für Wertpapierfirmen benötigt, die angesichts ihrer Größe und Verflechtung mit anderen Finanz- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.