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In einzelnen Mitgliedstaaten können unter Umständen unterschiedliche Behörden für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen bzw. für die Überwachung ihres Marktverhaltens zuständig sein. Daher muss ein Mechanismus für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den jeweils zuständigen Behörden geschaffen werden, um unionsweit eine einheitliche Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen sicherzustellen, die schnell und effizient funktioniert.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Richtlinie und der Verordnung (EU) 2019/2033 arbeiten die zuständigen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten eng…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden einander vor einer Entscheidung, die für die Aufsichtsaufgaben anderer zuständiger Behörden…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden über alle erforderlichen Aufsichtsbefugnisse verfügen, um im Rahmen der Wahrnehmung ihrer…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Wertpapierfirmen, den jeweils zuständigen Behörden alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit…
Im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts muss die Zuständigkeit für die Beaufsichtigung einer Wertpapierfirma, insbesondere hinsichtlich…
Eine unterschiedliche Anwendung des bestehenden Aufsichtsrahmens in den einzelnen Mitgliedstaaten kann dazu führen, dass für die Wertpapierfirmen in der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.