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Aufgrund der Entwicklungen in der Rechtsprechung eröffnen sich für Gesellschaften im Binnenmarkt neue Möglichkeiten, die sich positiv auf das Wirtschaftswachstum, den wirksamen Wettbewerb und die Produktivität auswirken dürften. Gleichzeitig muss das Ziel eines Binnenmarkts ohne Binnengrenzen für Gesellschaften auch mit anderen Zielen der europäischen Integration, wie der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 9 AEUV angeführte soziale Schutz sowie die in den Artikeln 151 und 152 AEUV angeführte Förderung des sozialen Dialogs, in Einklang gebracht werden. Die Rechte von Gesellschaften auf eine grenzüberschreitende Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung sollten mit dem Schutz von Arbeitnehmern, Gläubigern und Gesellschaftern einhergehen und damit in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen.
Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, eine immer engere Zusammengehörigkeit der Staaten und Völker Europas zu erreichen und den wirtschaftlichen und…
Gemäß Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) soll der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen umfassen, in dem…
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sieht die Errichtung eines Binnenmarkts und die Einführung eines Systems vor, mit dem der Wettbewerb auf dem…
Zusammenschlüsse von Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten können notwendig sein, um binnenmarktähnliche Verhältnisse in der Union zu schaffen und damit…
Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und der Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten…
Gemäß Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, innerhalb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.