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Um die Transparenz grenzüberschreitender Vorhaben zu stärken, ist es wichtig, dass die Register der beteiligten Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen von anderen Registern über die an solchen Vorhaben beteiligten Gesellschaften enthalten, damit sie die Geschichte dieser Gesellschaften zurückverfolgen können. Insbesondere sollte die Akte in dem Register, in dem die Gesellschaft vor dem grenzüberschreitenden Vorhaben eingetragen war, die neue Eintragungsnummer enthalten, die der Gesellschaft nach dem grenzüberschreitenden Vorhaben zugeteilt wurde. Entsprechend sollte die Akte in dem Register, in dem die Gesellschaft nach dem grenzüberschreitenden Vorhaben eingetragen ist, die ursprüngliche Eintragungsnummer enthalten, die der Gesellschaft vor dem grenzüberschreitenden Vorhaben zugeteilt war.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in ihre Register mindestens die folgenden Informationen eingetragen werden: Die Register machen die Informationen gemäß…
Sobald die zuständigen Behörden die Vorabbescheinigung erhalten und sich vergewissert haben, dass die gesetzlichen Anforderungen des Mitgliedstaats, in dem die…
Damit in dem Verfahren für ein grenzüberschreitendes Vorhaben alle berechtigten Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden können, sollte die Gesellschaft…
Die zuständige Behörde sollte auch in der Lage sein, von der Gesellschaft, die das grenzüberschreitende Vorhaben vornimmt, oder von anderen zuständigen…
Um zu gewährleisten, dass kohärente und aktuelle Informationen über Gesellschaften in der Union zur Verfügung stehen, und die Transparenz weiter zu erhöhen,…
Die Gesellschaft, die das grenzüberschreitende Vorhaben vornimmt, sollte zur Information ihrer Gesellschafter und Arbeitnehmer einen Bericht für sie erstellen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.