Gesetze
Gesetz wird geladen …
Als Folge der grenzüberschreitenden Spaltung sollten das Aktiv- und Passivvermögen sowie sämtliche Rechte und Pflichten, einschließlich etwaiger Rechte und Pflichten aus Verträgen, Handlungen oder Unterlassungen, entsprechend der im Spaltungsplan festgelegten Zuteilung auf die begünstigten Gesellschaften übergehen, und die Gesellschafter der Gesellschaft, die die Spaltung vornimmt, die ihre Austrittsrechte nicht wahrnehmen, sollten entweder Gesellschafter in dieser Gesellschaft bleiben oder Gesellschafter der begünstigten Gesellschaften oder Gesellschafter sowohl der Gesellschaft, die die Spaltung vornimmt, als auch der begünstigten Gesellschaften werden. Insbesondere sollten die begünstigten Gesellschaften etwaige Rechte und Pflichten achten, die sich aus Arbeitsverträgen oder -verhältnissen ergeben, einschließlich etwaiger Kollektiv- bzw. Tarifverträge.
Ein Teil des Aktiv- und Passivvermögens der Gesellschaft, die die Spaltung vornimmt, einschließlich Verträge, Kredite, Rechte und Pflichten, geht gemäß der im…
Sowohl zwischen der gespaltenen Gesellschaft und den begünstigten Gesellschaften als auch gegenüber Dritten geht das gesamte Aktiv- und Passivvermögen der…
die Rechte, welche die begünstigten Gesellschaften den mit Sonderrechten ausgestatteten Gesellschaftern der Gesellschaft, die die Spaltung vornimmt, und den…
Als Folge der grenzüberschreitenden Verschmelzung sollten das Aktiv- und Passivvermögen sowie sämtliche Rechte und Pflichten, einschließlich etwaiger Rechte und…
Als Folge der grenzüberschreitenden Umwandlung sollte die aus der Umwandlung hervorgehende Gesellschaft (im Folgenden „umgewandelte Gesellschaft“) ihre…
eine genaue Beschreibung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens der Gesellschaft, die die Spaltung vornimmt, und Erklärung, wie diese Gegenstände des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.