Gesetze
Gesetz wird geladen …
Als Folge der grenzüberschreitenden Verschmelzung sollten das Aktiv- und Passivvermögen sowie sämtliche Rechte und Pflichten, einschließlich etwaiger Rechte und Pflichten aus Verträgen, Handlungen oder Unterlassungen, auf die übernehmende Gesellschaft oder neue Gesellschaft übergehen, und die Gesellschafter der sich verschmelzenden Gesellschaften, die ihre Austrittsrechte nicht wahrnehmen, sollten Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft bzw. der neuen Gesellschaft werden. Insbesondere sollte die übernehmende Gesellschaft oder neue Gesellschaft etwaige Rechte und Pflichten achten, die sich aus Arbeitsverträgen oder ‐verhältnissen ergeben, einschließlich etwaiger Kollektiv- bzw. Tarifverträge.
Das gesamte Aktiv- und Passivvermögen der sich verschmelzenden Gesellschaften, einschließlich aller Verträge, Kredite, Rechte und Pflichten, geht auf die neue…
Sowohl zwischen der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft als auch gegenüber Dritten geht das gesamte Aktiv- und Passivvermögen der…
Als Folge der grenzüberschreitenden Spaltung sollten das Aktiv- und Passivvermögen sowie sämtliche Rechte und Pflichten, einschließlich etwaiger Rechte und…
Als Folge der grenzüberschreitenden Umwandlung sollte die aus der Umwandlung hervorgehende Gesellschaft (im Folgenden „umgewandelte Gesellschaft“) ihre…
Zum Schutz der Interessen der Gesellschafter und Dritter sollten die Rechtsfolgen einer grenzüberschreitenden Verschmelzung angegeben werden, wobei danach zu…
Das gesamte Aktiv- und Passivvermögen der sich verschmelzenden Gesellschaften, einschließlich aller Verträge, Kredite, Rechte und Pflichten, geht auf die neue…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.