Erwägungsgrund 23 32011R1177VERORDNUNG (EU) Nr. 1177/2011 DES RATES vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
Die in dieser Verordnung genannten Geldbußen sollten sonstigen Einnahmen im Sinne des Artikels 311 AEUV darstellen und sollten den Stabilitätsmechanismen zur…
Erwägungsgrund 43 32019L0001RICHTLINIE (EU) 2019/1 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts (Text von Bedeutung für den EWR)
Geldbußen sollten im Verhältnis zum weltweiten Gesamtumsatz der betreffenden Unternehmen und Unternehmensvereinigungen festgelegt werden.
Erwägungsgrund 17 32011R1174VERORDNUNG (EU) Nr. 1174/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet
Die Geldbußen nach dieser Verordnung stellen sonstige Einnahmen im Sinne von Artikel 311 AEUV dar und sollten Stabilitätsmechanismen für die Bereitstellung von…
Erwägungsgrund 38 32014L0067RICHTLINIE 2014/67/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Es gibt Anlass zu der Besorgnis, dass die Mitgliedstaaten nach wie vor große Schwierigkeiten haben, Verwaltungssanktionen und/oder Geldbußen grenzüberschreitend…
Erwägungsgrund 16 32011R1173Um von einer absichtlich oder aufgrund schwerwiegender Nachlässigkeit falschen Darstellung der öffentlichen Defizit- und Schuldendaten, die einen wesentlichen…
Erwägungsgrund 37 32014L0091RICHTLINIE 2014/91/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Um eine kohärente Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Art der verwaltungsrechtlichen…