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Die Geldbußen nach dieser Verordnung stellen sonstige Einnahmen im Sinne von Artikel 311 AEUV dar und sollten Stabilitätsmechanismen für die Bereitstellung von Finanzhilfe zugewiesen werden, die von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zur Wahrung der Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt eingerichtet werden.
Die in dieser Verordnung genannten Geldbußen sollten sonstigen Einnahmen im Sinne des Artikels 311 AEUV darstellen und sollten den Stabilitätsmechanismen zur…
Die Geldbußen nach Artikel 3 dieser Verordnung stellen sonstige Einnahmen im Sinne von Artikel 311 AEUV dar und werden der Europäischen…
Artikel 16 erhält folgende Fassung: Die Geldbußen nach Artikel 12 stellen sonstige Einnahmen im Sinne von Artikel 311 AEUV dar und werden der Europäischen…
Zinseinnahmen der Kommission aus Einlagen gemäß Artikel 5 sowie vereinnahmte Geldbußen gemäß den Artikeln 6 und 8 stellen sonstige Einnahmen im Sinne von…
Der Betrag der in dieser Verordnung vorgesehenen verzinslichen Einlagen, der unverzinslichen Einlagen und der Geldbußen sollte so bemessen sein, dass eine…
Die unverzinsliche Einlage sollte nach der Korrektur des übermäßigen Defizits freigegeben werden, während die Zinsen auf solche Einlagen und die vereinnahmten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.