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Nach Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates kommt der mit jener Verordnung geschaffenen Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäischen Bankenaufsichtsbehörde) (EBA) eine neue Rolle bei der Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu, und die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates muss daher entsprechend geändert werden.
Die Absätze 2 und 3 erhalten folgende Fassung: Die Behörde trägt zu der Arbeit bei, die von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)…
Die Absätze 2 und 3 erhalten folgende Fassung: Die Behörde trägt zu der Arbeit bei, die von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen…
Das Bedürfnis der Mitgliedstaaten und der Union, die für sie bestehenden Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu verstehen und zu…
Die EBA sollte angesichts der Folgen für die Finanzstabilität, die sich aus dem Missbrauch des Finanzsektors zum Zwecke der Geldwäsche oder…
Auf Anfrage sollte die EBA den zuständigen Behörden bei der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen Unterstützung leisten. Außerdem sollte sich die EBA eng mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.