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Da der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (AEAVBA) durch die EIOPA ersetzt wurde, sollten Verweise auf den AEAVBA in der Richtlinie 2009/138/EG gestrichen werden.
Um einen nahtlosen Übergang der derzeitigen Aufgaben des Ausschusses der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden, des Ausschusses der Europäischen…
Um die institutionelle und rechtliche Kohärenz mit dem Ansatz in anderen Gemeinschaftssektoren sicherzustellen, wurde durch den Beschluss 2004/9/EG der…
Die Aufsichtkonvergenz ist nicht nur bei den Aufsichtsinstrumenten, sondern auch bei den Aufsichtspraktiken voranzutreiben. Der durch den Beschluss 2009/79/EG…
Die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)…
Die Behörde sollte alle derzeitigen Aufgaben und Befugnisse des Ausschusses der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche…
In Artikel 17 Absatz 2 der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.