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Die Übertragung der Aufgaben der Zulassung und Beaufsichtigung von DSRP, mit Ausnahme der APA und ARM, die einer Ausnahmeregelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegen, auf die ESMA steht im Einklang mit deren sonstigen Aufgaben. Insbesondere trägt die Übertragung der Befugnis zur Datenerhebung sowie der Aufgaben der Zulassung und Beaufsichtigung von den zuständigen Behörden auf die ESMA zur Erfüllung anderer Aufgaben bei, die sie im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 bereits wahrnimmt; dies betrifft unter anderem die Marktüberwachung, die Befugnisse zur vorübergehenden Intervention und zum Positionsmanagement sowie die Sicherstellung einer einheitlichen Einhaltung der Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen.
Sämtliche Zuständigkeiten und Aufgaben im Zusammenhang mit Aufsichts- und Vollstreckungstätigkeiten in Bezug auf Datenbereitstellungsdienstleister werden am 1.…
Soweit es für die ordnungsgemäße Erfüllung einer Aufsichtsaufgabe erforderlich ist, kann die ESMA spezifische Aufsichtsaufgaben gemäß den von der ESMA nach…
Die Übertragung von Befugnissen bezüglich der Datenerhebung, Zulassung und Beaufsichtigung von den zuständigen Behörden auf die ESMA dient auch anderen Aufgaben…
Die Qualität der Handelsdaten sowie der — auch grenzüberschreitend erfolgenden — Verarbeitung und Bereitstellung solcher Daten ist für die Erreichung des…
Darüber hinaus sind Handelsdaten ein zunehmend wichtiges Instrument für die wirksame Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014. Angesichts…
‚zuständige Behörde‘ die in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 26 der Richtlinie 2014/65/EU genannte Behörde und — für die Zulassung und Beaufsichtigung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.