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Insbesondere müssen bestimmte Rechte von EETS-Anbietern geschützt werden, etwa das Recht auf Schutz wirtschaftlich sensibler Daten, ohne dabei die Qualität der den Mauterhebern und EETS-Nutzern bereitgestellten Dienste zu beeinträchtigen. Insbesondere sollten Mauterheber verpflichtet sein, die sensiblen Daten keinem der Wettbewerber des jeweiligen EETS-Anbieters offenzulegen. Die Menge und Art der Daten, die EETS-Anbieter den Mauterhebern — zum Zweck der Berechnung und Erhebung der Maut oder zur Prüfung der Berechnung der Maut, die von den EETS-Anbietern auf Fahrzeuge von EETS-Nutzern erhoben wurden — übermitteln, sollte auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt werden.
EETS-Anbieter sollten verpflichtet sein, uneingeschränkt mit den Mauterhebern bei ihren Durchsetzungsbemühungen zusammenzuarbeiten, um die allgemeine Effizienz…
Die Daten, die EETS-Anbieter den Mauterhebern zur Verfügung stellen, werden unter Einhaltung der Rechtsvorschriften der Union zum Schutz personenbezogener Daten…
Die Maut, die Mauterheber den EETS-Nutzern berechnen, darf nicht über der jeweiligen nationalen bzw. lokalen Maut liegen. Das gilt unbeschadet des Rechts der…
Der Mauterheber wird dem Anbieter im Wege der elektronischen Datenübermittlung die für die Durchführung des EETS erforderlichen Daten zugänglich machen und…
Damit Transparenz und ein diskriminierungsfreier Zugang zu EETS-Gebieten für alle EETS-Anbieter gesichert sind, sollten Mauterheber alle notwendigen…
Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Einrichtung, Durchführung und Beendigung des EETS erstellten oder erlangten vertraulichen Daten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.