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Sämtliche von einem Mitgliedstaat oder einem Mauterheber für die Nutzung von Bordgeräten angebotenen Rabatte oder Ermäßigungen des Mautbetrags sollten transparent sein, öffentlich bekannt gemacht und den Kunden der EETS-Anbieter unter denselben Voraussetzungen angeboten werden.
Die Maut, die Mauterheber den EETS-Nutzern berechnen, darf nicht über der jeweiligen nationalen bzw. lokalen Maut liegen. Das gilt unbeschadet des Rechts der…
Damit Transparenz und ein diskriminierungsfreier Zugang zu EETS-Gebieten für alle EETS-Anbieter gesichert sind, sollten Mauterheber alle notwendigen…
Unbeschadet des Absatzes 6 müssen EETS-Anbieter den EETS-Nutzern Bordgeräte zur Verfügung stellen, die zum Gebrauch geeignet, interoperabel und in der Lage…
Mauterheber sollten EETS-Anbietern auf diskriminierungsfreie Weise Zugang zu ihrem jeweiligen EETS-Gebiet gewähren.
Mauterhebern sollte es gestattet sein, von der Vergütung der EETS-Anbieter die entsprechenden Kosten abzuziehen, die für die Bereitstellung, den Betrieb und die…
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass EETS-Anbieter, die in ihrem Hoheitsgebiet den EETS bereitstellen, den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.