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Diese Richtlinie sollte für das Geschäftsgebaren größerer Marktteilnehmer gegenüber Marktteilnehmern mit geringerer Verhandlungsmacht gelten. Die relative Verhandlungsmacht lässt sich in angemessener Art und Weise anhand des Jahresumsatzes der verschiedenen Marktteilnehmer abschätzen. Es handelt sich zwar um eine Schätzung, doch können die Marktteilnehmer anhand dieses Kriteriums ihre Rechte und Pflichten nach dieser Richtlinie vorhersehen. Durch eine Obergrenze sollte vermieden werden, dass Marktteilnehmern, die nicht oder wesentlich weniger gefährdet sind als ihre kleineren Partner und Wettbewerber, Schutz gewährt wird. Mit dieser Richtlinie werden daher auf dem Umsatz basierende Kategorien von Marktteilnehmern festgelegt, anhand deren Schutz gewährt wird.
Unter bestimmten Umständen sind Vorabverpflichtungen aufzuerlegen, um die Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Marktes zu gewährleisten; dies sollte unter…
Diese Richtlinie schützt unmittelbar die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen…
Einige der Bestimmungen zum Schutz der Endnutzer, die a priori nur für Verbraucher gelten, nämlich die Bestimmungen über Vertragsinhalte, die maximale…
Diese Richtlinie sollte keine zu große Belastung für kleine und mittlere Versicherungs- und Rückversicherungsvertreiber darstellen. Eines der Instrumente zur…
Der von dieser Richtlinie gebotene Schutz sollte landwirtschaftlichen Erzeugern und natürlichen oder juristischen Personen, die Agrar- und…
Diese Richtlinie sollte sich an dem Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ orientieren und dem Verwaltungsaufwand für die KMU Rechnung tragen. Sie sollte schlanke Regeln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.