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Da unlautere Handelspraktiken in jeder Phase des Verkaufs eines Agrar-oder Lebensmittelerzeugnisses, vor, während oder nach einem Verkaufsvorgang, auftreten können, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass diese Richtlinie für solche Praktiken unabhängig davon gilt, wann sie auftreten.
Diese Richtlinie gilt für unlautere Geschäftspraktiken im Sinne des Artikels 5 von Unternehmen gegenüber Verbrauchern vor, während und nach Abschluss eines auf…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass mindestens alle folgenden Handelspraktiken verboten sind, es sei denn, diese sind zuvor klar und eindeutig in der…
In den meisten, jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten gibt es spezifische nationale Vorschriften zum Schutz von Lieferanten vor unlauteren Handelspraktiken in…
Vorbehaltlich der Grenzen des für das Funktionieren des Binnenmarkts geltenden Unionsrechts sollten die Mitgliedstaaten auch in der Lage sein, nationale…
In der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Käufern von…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 15. März jedes Jahres einen Bericht über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.