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In den meisten, jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten gibt es spezifische nationale Vorschriften zum Schutz von Lieferanten vor unlauteren Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Dort, wo es Vertragsrecht oder Selbstregulierungsinitiativen gibt, ist der praktische Wert dieser Formen von Rechtsschutz aufgrund der Angst der Beschwerdeführer vor Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art und der damit verbundenen finanziellen Risiken, gegen solche Praktiken vorzugehen, jedoch eingeschränkt. Einige Mitgliedstaaten, die über besondere Vorschriften zu unlauteren Handelspraktiken verfügen, betrauen daher Verwaltungsbehörden mit deren Durchsetzung. Die Vorschriften der Mitgliedstaaten zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken sind jedoch — soweit vorhanden — sehr unterschiedlich.
Vorbehaltlich der Grenzen des für das Funktionieren des Binnenmarkts geltenden Unionsrechts sollten die Mitgliedstaaten auch in der Lage sein, nationale…
Da die meisten Mitgliedstaaten bereits über eigene — wenn auch sehr unterschiedliche — Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken verfügen, sollte…
In der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Käufern von…
Da unlautere Handelspraktiken in jeder Phase des Verkaufs eines Agrar-oder Lebensmittelerzeugnisses, vor, während oder nach einem Verkaufsvorgang, auftreten…
Zur Sicherstellung eines höheren Schutzniveaus können die Mitgliedstaaten strengere als die in dieser Richtlinie vorgesehenen Vorschriften zur Bekämpfung…
Lieferanten in der Union sollten nicht nur vor unfairen Handelspraktiken von Käufern geschützt werden, die in demselben Mitgliedstaat niedergelassen sind, wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.