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Da die Richtlinie (EU) 2019/633 Lieferanten in der Union auch vor unlauteren Handelspraktiken von außerhalb der Union niedergelassenen Käufern schützt und außerhalb der Union niedergelassene Lieferanten schützt, wenn sie Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in die Union verkaufen, sollte die vorliegende Verordnung auch Vorschriften für die Zusammenarbeit der Durchsetzungsbehörden untereinander in Bezug auf unlautere Handelspraktiken enthalten, an denen außerhalb der Union niedergelassene Käufer und Lieferanten beteiligt sind und die nach der Richtlinie (EU) 2019/633 verboten sind.
Bei unlauteren Handelspraktiken gemäß Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2019/633, die beim Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen zwischen…
Ergreift eine Durchsetzungsbehörde Untersuchungsmaßnahmen gegen einen außerhalb der Union niedergelassenen Käufer in Bezug auf eine unlautere Handelspraktik…
Die vorliegende Verordnung gilt für die Durchsetzung des Verbots unlauterer Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und…
Lieferanten in der Union sollten nicht nur vor unfairen Handelspraktiken von Käufern geschützt werden, die in demselben Mitgliedstaat niedergelassen sind, wie…
Die Richtlinie (EU) 2019/633 schützt Lieferanten in der Union auch vor unlauteren Handelspraktiken von außerhalb der Union niedergelassenen Käufern. Daher ist…
Entlang der Lebensmittelversorgungsketten in der Union befinden sich Lieferanten und Käufer von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln weiterhin in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.