Erwägungsgrund 8 32019L0771
Obwohl die Verbraucher bei Käufen im Ausland infolge der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 ein hohes Schutzniveau genießen, leidet auch das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Geschäfte unter der bestehenden rechtlichen Fragmentierung. Zwar gründet dieses Misstrauen auf mehreren Faktoren, doch nimmt die Ungewissheit hinsichtlich der vertraglichen Rechte der Verbraucher einen besonderen Stellenwert unter den Bedenken von Verbrauchern ein. Bei dieser Ungewissheit spielt es keine Rolle, ob die Verbraucher gegenüber Verkäufern, die ihre grenzüberschreitenden Tätigkeiten auf sie ausrichten, durch die zwingenden Verbrauchervertragsvorschriften ihres eigenen Landes geschützt sind, oder ob sie mit Verkäufern, einen grenzüberschreitenden Vertrag abschließen, auch wenn der jeweilige Verkäufer nicht im Land des Verbrauchers gewerblich tätig ist.