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Hat die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung dem Verbraucher keine sachgemäße Abhilfe für die Vertragswidrigkeit gebracht, sollte der Verbraucher Anspruch auf eine Preisminderung oder die Beendigung des Vertrags haben. Dies sollte besonders dann der Fall sein, wenn der Verkäufer die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht vorgenommen hat, wenn aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Verkäufer die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht vornehmen wird, oder wenn der Verkäufer die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren verweigert hat, weil Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich sind oder ihm unverhältnismäßige Kosten verursachen würden.
Wenn eine Vertragswidrigkeit offenbar wird, sollte der Verbraucher den Verkäufer darüber informieren, um dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, den…
In bestimmten Fällen könnte es gerechtfertigt sein, dass der Verbraucher Anspruch auf eine sofortige Preisminderung oder Beendigung des Vertrags haben sollte.…
Im Hinblick auf die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren sollten Verbraucher zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen können. Wird dem…
Der Verbraucher hat entweder Anspruch auf eine anteilige Minderung des Preises nach Maßgabe des Artikels 15 oder auf die Beendigung des Kaufvertrags nach…
Hat die Abhilfe der Vertragswidrigkeit durch Nachbesserung der Waren oder durch Ersatzlieferung zu erfolgen, so stellt der Verbraucher dem Verkäufer die Waren…
Zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zur Beseitigung eines der größten Hindernisse für die Entwicklung des Binnenmarkts sollten die Abhilfen, die Verbrauchern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.