Erwägungsgrund 13 32019L0771
Die vorliegende Richtlinie und die Richtlinie 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten einander ergänzen. Während in der vorliegenden Richtlinie Vorschriften über bestimmte Anforderungen an Verträge für den Warenkauf festgelegt werden, enthält die Richtlinie (EU) 2019/770 Vorschriften über bestimmte Anforderungen an Verträge für die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen. Um den Erwartungen der Verbraucher zu entsprechen und einen klaren und einfachen Rechtsrahmen für Unternehmer, die digitale Inhalte anbieten, sicherzustellen, gilt die Richtlinie (EU) 2019/770 auch für digitale Inhalte, die auf körperlichen Datenträgern wie DVDs, CDs, USB-Sticks und Speicherkarten bereitgestellt werden, sowie für den körperlichen Datenträger selbst, sofern die körperlichen Datenträger ausschließlich als Träger der digitalen Inhalte dienen. Im Unterschied dazu sollte die vorliegende Richtlinie für Verträge über den Verkauf von Waren, einschließlich Waren mit digitalen Elementen, gelten, die einen digitalen Inhalt oder eine digitale Dienstleistung benötigen, um ihre Funktionen erfüllen zu können.