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Damit die Verbraucher vor erheblichen Verzögerungen geschützt sind, sollten Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen innerhalb einer angemessenen Frist erfolgreich vorgenommen werden. Die als angemessen erachtete Frist für die Vornahme einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung sollte der kürzesten Frist entsprechen, in der eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorgenommen werden kann. Diese Frist sollte objektiv unter Berücksichtigung der Art und der Komplexität der Waren, der Art und der Schwere der Vertragswidrigkeit sowie des für eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwands festgestellt werden. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten auslegen können, was unter einer angemessenen Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verstehen ist, indem sie feste Fristen festlegen, die für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, insbesondere bei bestimmten Produktkategorien, allgemein als angemessen gelten könnten.
Im Hinblick auf die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren sollten Verbraucher zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen können. Wird dem…
Diese Richtlinie sollte nicht die Bedingungen regeln, unter denen der in dieser Richtlinie vorgesehene Haftungszeitraum oder eine Verjährungsfrist gehemmt oder…
Diese Richtlinie sollte nicht die Freiheit der Mitgliedstaaten berühren, den Verbrauchern die Wahl einer spezifischen Abhilfe zu überlassen, wenn die…
Wenn eine Vertragswidrigkeit offenbar wird, sollte der Verbraucher den Verkäufer darüber informieren, um dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, den…
Unter bestimmten Gesichtspunkten könnte es gerechtfertigt sein, gebrauchte Waren anders zu behandeln. Auch wenn eine Gewährleistungs- oder Verjährungsfrist von…
Eine Nachbesserung oder die Ersatzlieferung wird wie folgt vorgenommen: Während der Nachbesserung kann der Verkäufer, abhängig von den besonderen Eigenschaften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.