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Gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates dienen die gemäß der genannten Verordnung erstellten Statistiken zusammen mit anderen relevanten Daten den Zwecken der Artikel 4 und 15 der Richtlinie 2009/128/EG, nämlich der Erstellung nationaler Aktionspläne und der Berechnung von Indikatoren. Bislang wurde auf Unionsebene kein harmonisierter Ansatz für die Erhebung statistischer Daten über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 erreicht, sodass keine entsprechenden Daten verfügbar sind.
Ein harmonisierter Risikoindikator kann nur auf statistischen Daten beruhen, die im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union über Statistiken zu…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung vergleichbarer europäischer Statistiken über den Verkauf und die…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 wurde ein neuer Rahmen für die Erstellung vergleichbarer europäischer Statistiken über den Verkauf und die Verwendung…
In Fällen, in denen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Zulassungen betreffend nicht genehmigte Wirkstoffe erteilen,…
Gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Richtlinie 2009/128/EG berechnet die Kommission auf Unionsebene Risikoindikatoren anhand statistischer Daten, die gemäß dem…
Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurde die Verordnung (EU) Nr. 545/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zur Durchführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.