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Die gemäß der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zu übermittelnden Daten zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Pestiziden sollten für die Zwecke der Anforderungen der vorliegenden Verordnung im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der genannten Richtlinie und Verordnung verwendet werden. Die verbreiteten Daten über Pflanzenschutzmittel sollten die in Verkehr gebrachten und in der Landwirtschaft verwendeten Wirkstoffe umfassen, aufgeschlüsselt nach Kulturpflanzen und den jeweils behandelten Flächen.
Für Pflanzenschutzmittel (auch als Pestizide bezeichnet) gelten auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurde die Verordnung (EU) Nr. 544/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zur Durchführung der…
Die Richtlinie 91/414/EWG enthält grundlegende Vorschriften über die Verwendung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Die Verwendung dieser…
Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurde die Verordnung (EU) Nr. 545/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zur Durchführung…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten unbeschadet der anderen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft angewandt werden, insbesondere der…
Die Verordnung (EU) Nr. 284/2013 der Kommission vom 1. März 2013 zur Festlegung der Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.