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Sendeunternehmen übertragen Tag für Tag viele Stunden lang Fernseh- und Hörfunkprogramme. Diese Programme enthalten eine Fülle an Inhalten wie audiovisuelle, musikalische, literarische oder grafische Werke, die nach dem Unionsrecht urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte bzw. beides geschützt sind. Folglich müssen in einem komplizierten Prozess die Rechte einer Vielzahl von Rechteinhabern geklärt werden, die zudem verschiedene Arten von Werken und sonstigen Schutzgegenständen betreffen. Oft müssen die Rechte in kürzester Zeit geklärt werden, insbesondere für Nachrichtensendungen oder Sendungen zum aktuellen Geschehen. Damit Sendeunternehmen ihre Online-Dienste über Staatsgrenzen hinweg verfügbar machen können, müssen sie die erforderlichen Rechte an Werken und sonstigen Schutzgegenständen für alle betroffenen Gebiete innehaben, was die Klärung dieser Rechte noch komplizierter macht.
Dies gilt auch für Inhalte wie Sportereignisse, die zwar nicht nach Unionsrecht urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sind, aber nach…
Der Bereitstellung von Online-Inhaltediensten für Verbraucher, die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat aufhalten,…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts zu fördern, sollte in den Mitgliedstaaten im Interesse der Verbraucher in der gesamten Union für eine…
Die Verbreitung von urheberrechtlich oder durch verwandte Rechte geschützten Inhalten wie Büchern, audiovisuellen Produktionen oder Tonträgern und die…
Sendeunternehmen beschaffen sich für ihre Hörfunk- und Fernsehprogramme, die Musik beinhalten, im Allgemeinen eine Lizenz von einer inländischen Organisation…
Online-Inhaltedienste werden immer häufiger in Paketen vermarktet, in denen nicht urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Inhalte von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.