Richtlinie (EU) 2019/789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und zur Änderung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Rechte an Werken und sonstigen Schutzgegenständen wurden unter anderem durch die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates harmonisiert, durch die Rechteinhaber in hohem Maße geschützt werden.
Erwägungsgrund 5 32019L0789Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen