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Im Hinblick auf eine große Anzahl von Zugangs- und Download-Anfragen für ihre Werke oder sonstige Schutzgegenstände sollten die Rechteinhaber Maßnahmen treffen dürfen, wenn die Sicherheit und Integrität ihrer Systeme oder Datenbanken gefährdet sein könnte. Mit solchen Maßnahmen könnte beispielsweise sichergestellt werden, dass nur Personen mit rechtmäßigem Zugang zu den Daten der Rechteinhaber auf diese Daten zugreifen können, auch mittels Überprüfung von IP-Adressen oder Nutzerauthentifizierung. Solche Maßnahmen sollten im Hinblick auf die diesbezüglichen Risiken verhältnismäßig bleiben und nicht über das zur Verwirklichung des Ziels — d. h. die Wahrung der Sicherheit und Integrität des Systems — notwendige Maß hinausgehen, und der wirksamen Anwendung der Ausnahme nicht entgegenstehen.
Die Rechteinhaber müssen Maßnahmen durchführen können, um die Sicherheit und Integrität der Netze und Datenbanken zu wahren, in denen die Werke oder sonstigen…
Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienstes sollte geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die…
Nach dieser Richtlinie erlangte personenbezogene Daten sollten nur dann verarbeitet werden, wenn dies für Zwecke, die mit der Prävention, Ermittlung, Aufdeckung…
Um das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Privatsphäre zu achten und die Auswirkungen des Zugangs zu den in zentralen…
Die Verfügbarkeit und zeitnahe Zugänglichkeit von Domänennamen-Registrierungsdaten für berechtigte Zugangsnachfrager ist für die Prävention und Bekämpfung von…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der vorsätzliche unbefugte Zugang zu einem Informationssystem als Ganzem oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.