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Die von den zuständigen Behörden vorgeschriebene zusätzliche Eigenmittelanforderung beeinflusst die Gesamthöhe der Eigenmittel eines Instituts wesentlich und ist für Marktteilnehmer relevant, da die Höhe der zusätzlichen Eigenmittelanforderung sich auf den Schwellenwert auswirkt, ab welchem Dividendenzahlungen, Bonuszahlungen und Zahlungen auf zusätzliche Kernkapitalinstrumente eingeschränkt werden. Um eine kohärente Anwendung der Bestimmungen in allen Mitgliedstaaten und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten, sollte klar festgelegt werden, unter welchen Bedingungen die zusätzliche Eigenmittelanforderung vorzuschreiben ist.
Das Institut hat die von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a vorgeschriebene zusätzliche Eigenmittelanforderung mit Eigenmitteln…
Die Aufsichtsbehörde ordnet an, dass ein Institut, eine Institutsgruppe, eine Finanzholding-Gruppe oder eine gemischte Finanzholding-Gruppe über die…
die Möglichkeit, dass es aufgrund der höheren Eigenmittelanforderungen für Wertpapierfirmen, die keine internen Modelle anwenden, gerechtfertigt ist, bei der…
Schreibt eine zuständige Behörde eine zusätzliche Eigenmittelanforderung vor, so sollte sie die besondere Lage eines Instituts berücksichtigen und eine…
Den zuständigen Behörden sollte es möglich sein, einem Institut in Form von Empfehlungen eine über die einschlägigen Mindesteigenmittelanforderungen, die…
Folgende Artikel werden eingefügt: „Artikel 104a Zusätzliche Eigenmittelanforderung Die zuständigen Behörden schreiben die in Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.