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Bei der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung sollte die Größe, Struktur und interne Organisation der Institute sowie Art, Umfang und Komplexität ihrer Tätigkeiten berücksichtigt werden. Haben verschiedene Institute ähnliche Risikoprofile — beispielsweise aufgrund ähnlicher Geschäftsmodelle oder ähnlicher Belegenheit der Risikopositionen oder weil sie demselben institutsbezogenen Sicherungssystem angehören —, so sollten die zuständigen Behörden in der Lage sein, die Methoden für den Überprüfungs- und Bewertungsprozess anzupassen, um die gemeinsamen Merkmale und Risiken von Instituten mit gleichen Risikoprofilen zu erfassen. Eine solche Anpassung sollte jedoch weder die zuständigen Behörden daran hindern, die spezifischen Risiken für jedes einzelne Institut gebührend zu berücksichtigen, noch die institutsspezifische Art der auferlegten Maßnahmen ändern.
Die zuständigen Behörden können die Methoden für die Anwendung der Überprüfung und Bewertung gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels anpassen, um Instituten…
Stellen die zuständigen Behörden gemäß Artikel 97 fest, dass Institute mit ähnlichen Risikoprofilen – beispielsweise aufgrund ähnlicher Geschäftsmodelle oder…
Wenn bestimmte Institute erheblich von der Mehrheit der anderen Institute abweichen oder nur wenige Gemeinsamkeiten bei den Ansätzen bestehen, sodass sich eine…
Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Institute den potenziellen Auswirkungen institutsspezifischer, marktweiter und kombinierter…
Die Aufsichtsbehörde kann die Methode der Überprüfung und Beurteilung nach Absatz 1 anpassen, um Instituten mit einem ähnlichen Risikoprofil Rechnung zu tragen.…
Um zu gewährleisten, dass die Gestaltung der Vergütungspolitik Teil des Risikomanagements des Instituts ist, sollte sie vom Leitungsorgan beschlossen und in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.