Erwägungsgrund 23 32014L0095Die Richtlinie 2013/34/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32009R0279VERORDNUNG (EG) Nr. 279/2009 DER KOMMISSION vom 6. April 2009 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2005/36/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 31 32019L1936RICHTLINIE (EU) 2019/1936 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur
Die Richtlinie 2008/96/EG sollte daher entsprechend geändert werden,
Erwägungsgrund 3 32014L0102RICHTLINIE 2014/102/EU DES RATES vom 7. November 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2013/34/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32011R0213VERORDNUNG (EU) Nr. 213/2011 DER KOMMISSION vom 3. März 2011 zur Änderung der Anhänge II und V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2005/36/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 35 32019L1161RICHTLINIE (EU) 2019/1161 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/33/EG sollte daher entsprechend geändert werden —