Erwägungsgrund 1 32019L0878
Die Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden als Reaktion auf die Finanzkrise erlassen, die 2007/2008 ihren Ausgang nahm. Sie haben entscheidend zur Stärkung des Finanzsystems in der Union beigetragen und die Widerstandsfähigkeit der Institute gegenüber möglichen zukünftigen Schocks erhöht. Doch konnten diese Maßnahmen trotz ihres Umfangs nicht alle festgestellten Schwachstellen, die sich auf die Institute auswirken, beseitigen. Zudem waren einige der ursprünglich vorgeschlagenen Maßnahmen Gegenstand von Überprüfungsklauseln oder nicht hinreichend präzisiert, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.