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Die Abwicklungsbehörde sollte den Rekapitalisierungsbetrag erhöhen können, um nach der Durchführung von im Abwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen für ein ausreichendes Marktvertrauen in das Institut oder Unternehmen zu sorgen. Die vorgeschriebene Höhe des Marktvertrauenspuffers sollte das Institut oder Unternehmen in die Lage versetzen, die Zulassungsvoraussetzungen für einen angemessenen Zeitraum weiter zu erfüllen, indem es dem Institut oder Unternehmen unter anderem ermöglicht wird, die mit der Umstrukturierung seiner Tätigkeiten nach der Abwicklung verbundenen Kosten zu decken, und genügend Marktvertrauen aufrechtzuerhalten. Der Marktvertrauenspuffer sollte unter Bezugnahme auf einen Teil der in der Richtlinie 2013/36/EU vorgesehenen kombinierten Kapitalpufferanforderung festgelegt werden. Die Abwicklungsbehörden sollten eine Anpassung der Höhe des Marktvertrauenspuffers nach unten vornehmen, wenn ein geringerer Betrag ausreicht, um genügend Marktvertrauen sicherzustellen, oder sie sollten eine Anpassung der Höhe nach oben vornehmen, wenn ein höherer Betrag erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass das Unternehmen im Anschluss an die im Abwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen die Voraussetzungen für seine Zulassung für einen angemessenen Zeitraum weiter erfüllt, und um genügend Marktvertrauen aufrechtzuerhalten.
Die Abwicklungsbehörde kann die Anforderung nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b um einen Betrag erhöhen, der notwendig ist, um sicherzustellen, dass das…
Für Abwicklungseinheiten entspricht der in Absatz 2 Unterabsatz 1 genannte Betrag Für die Zwecke des Artikels 12a Absatz 2 Buchstabe a wird die in Artikel 12a…
Der Ausschuss sollte den Rekapitalisierungsbetrag erhöhen können, um nach der Durchführung von im Abwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen für ein ausreichendes…
Die MREL sollte die Institute und Unternehmen in die Lage versetzen, die bei einer Abwicklung bzw. bei fehlender Existenzfähigkeit erwarteten Verluste zu…
Wird die kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung von einem Kreditinstitut oder einer Wertpapierfirma nicht vollständig erreicht, sollte dies Maßnahmen auslösen,…
die Abwicklungseinheit und ihre Tochterunternehmen, bei denen es sich um Institute oder die in Artikel 12 Absätze 1 und 3 genannten Unternehmen, aber nicht um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.