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Um sicherzustellen, dass Kleinanleger nicht übermäßig bei bestimmten Schuldtiteln anlegen, die für die MREL berücksichtigungsfähig sind, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Mindeststückelung solcher Instrumente verhältnismäßig hoch ist oder dass die Anlage in solche Instrumente keinen übermäßig großen Anteil im Portfolio des Anlegers darstellt. Diese Anforderung sollte nur für Instrumente gelten, die nach dem Datum der Umsetzung dieser Richtlinie ausgegeben werden. Diese Anforderung ist nicht ausreichend von der Richtlinie 2014/65/EU erfasst und sollte daher im Rahmen der Richtlinie 2014/59/EU durchgesetzt werden, wobei die in der Richtlinie 2014/65/EU festgelegten Regelungen zum Anlegerschutz davon nicht berührt werden sollten. Wenn Abwicklungsbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Richtlinie 2014/65/EU finden, so sollten sie in der Lage sein, für die Zwecke der Durchsetzung jener Richtlinie vertrauliche Informationen mit den Marktüberwachungsbehörden auszutauschen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Vermarktung und den Verkauf bestimmter anderer Instrumente an bestimmte Anleger weiter einschränken können.
Unbeschadet des Artikels 25 der Richtlinie 2014/65/EU und abweichend von den in den Absätzen 1 bis 4 des vorliegenden Artikels festgelegten Anforderungen kann…
Bei den Anforderungen bezüglich des Anlegerschutzes hat die Richtlinie 2014/65/EU ihr Ziel der Verabschiedung von Maßnahmen, die den Besonderheiten jeder…
Kleinanleger sollten bei ihrer Entscheidung zugunsten eines bestimmten Finanzinstruments angemessen über potenzielle Risiken informiert werden. Der Rechtsrahmen…
Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 der Kommission sollte der Ausschuss die Anlegerbasis der MREL-Instrumente einzelner Institute oder Unternehmen…
Um den Anlegerschutz in der Union zu stärken, ist es sinnvoll, die Bedingungen zu beschränken, unter denen Mitgliedstaaten Personen, die…
Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 der Kommission sollten die Abwicklungsbehörden die Anlegerbasis der MREL-Instrumente einzelner Institute oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.