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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 können die zuständigen Behörden Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind, („kooperative Verbünde“) unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung von bestimmten Solvenz- und Liquiditätsanforderungen ausnehmen. Um den Besonderheiten solcher kooperativen Verbünde Rechnung zu tragen, sollten die Abwicklungsbehörden auch in der Lage sein, solche Kreditinstitute und die Zentralorganisation unter ähnlichen Bedingungen wie in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorgesehen von der Anwendung der MREL auszunehmen, wenn die Kreditinstitute und die Zentralorganisation im selben Mitgliedstaat niedergelassen sind. Ferner sollten die Abwicklungsbehörden in der Lage sein, Kreditinstitute und die Zentralorganisation bei der Bewertung der Voraussetzungen für eine Abwicklung nach Maßgabe der Merkmale des Solidaritätsmechanismus als Ganzes zu behandeln. Die Abwicklungsbehörden sollten in der Lage sein, die Einhaltung der externen Anforderung an die MREL durch die Abwicklungsgruppe als Ganzes nach Maßgabe der Merkmale des Solidaritätsmechanismus der jeweiligen Gruppe auf verschiedene Arten sicherzustellen, indem die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten derjenigen Unternehmen berücksichtigt werden, die von der Abwicklungsbehörde verpflichtet werden, im Einklang mit dem Abwicklungsplan Instrumente, die für die MREL berücksichtigungsfähig sind, außerhalb der Abwicklungsgruppe auszugeben.
Die Abwicklungsbehörde kann die Zentralorganisation oder ein CRR-Kreditinstitut, das einer Zentralorganisation ständig zugeordnet ist, von der Anwendung des §…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 können die zuständigen Behörden Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind, („kooperative…
Der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entsprechend sollte für Institute oder Unternehmen, die als Abwicklungseinheiten identifiziert werden, die MREL lediglich auf…
Der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entsprechend sollte für Institute oder Unternehmen, die als Abwicklungseinheiten identifiziert werden, die MREL lediglich auf…
Die folgenden Artikel werden eingefügt: „Artikel 32a Voraussetzungen für die Abwicklung einer Zentralorganisation und von Kreditinstituten, die einer…
Sind sowohl die Abwicklungseinheit oder das Mutterunternehmen als auch ihre bzw. seine Tochterunternehmen in demselben Mitgliedstaat niedergelassen und Teil…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.