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Um für Abwicklungszwecke eine ausreichend hohe MREL zu gewährleisten, sollte deren Höhe von der für die Abwicklungseinheit zuständigen Abwicklungsbehörde, der für die Gruppenabwicklung zuständigen Behörde, d. h. der für das Mutterunternehmen an der Spitze zuständigen Abwicklungsbehörde, und den für andere Unternehmen der Abwicklungsgruppe zuständigen Abwicklungsbehörden festgesetzt werden. Über Streitfälle zwischen Behörden entscheidet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) kraft der Befugnisse, die ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates übertragen wurden, vorbehaltlich der in dieser Richtlinie vorgesehenen Bedingungen und Beschränkungen.
Bei den Entscheidungen, die die zuständigen Behörden, die Abwicklungsbehörden und die EBA aufgrund dieser Richtlinie treffen, müssen die potenziellen…
Auf Antrag einer für die gemeinsame Entscheidung zuständigen Abwicklungsbehörde kann die Europäische Bankenaufsichtsbehörde die Abwicklungsbehörden gemäß…
Ergeht innerhalb des in Absatz 5 genannten maßgeblichen Zeitraums keine gemeinsame Entscheidung, entscheidet die für die Abwicklung auf Gruppenebene zuständige…
Die wirksame Abwicklung von Instituten oder Unternehmen einer Gruppe, die unionsweit agieren, erfordert die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der…
Der Ausschuss sollte insbesondere befugt sein, Beschlüsse im Zusammenhang mit bedeutenden Unternehmen oder Gruppen, Unternehmen oder Gruppen, die direkt von der…
Sind sowohl die Abwicklungseinheit oder das Mutterunternehmen als auch ihre bzw. seine Tochterunternehmen in demselben Mitgliedstaat niedergelassen und Teil…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.