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Es ist nützlich und erforderlich, die Befugnis der Abwicklungsbehörden anzupassen, um bestimmte vertragliche Pflichten der Institute und Unternehmen für begrenzte Zeit auszusetzen. Insbesondere sollte es einer Abwicklungsbehörde möglich sein, diese Befugnis auszuüben, bevor ein Institut oder Unternehmen abgewickelt wird, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die Feststellung getroffen wird, dass das Institut oder Unternehmen ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt, wenn keine Maßnahme der Privatwirtschaft sofort zur Verfügung steht, mit der sich nach Auffassung der Abwicklungsbehörde der Ausfall des Instituts und Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums abwenden ließe, und die Ausübung dieser Befugnisse für erforderlich erachtet wird, um die weitere Verschlechterung der Finanzlage des Instituts oder Unternehmens zu verhindern. In diesem Zusammenhang sollten die Abwicklungsbehörden diese Befugnis ausüben können, wenn sie von einer vorgeschlagenen Maßnahme der Privatwirtschaft, die sofort zur Verfügung steht, nicht überzeugt sind. Die Befugnis zur Aussetzung bestimmter vertraglicher Pflichten würde es den Abwicklungsbehörden außerdem ermöglichen, festzustellen, ob eine Abwicklungsmaßnahme im öffentlichen Interesse ist, die am besten geeigneten Abwicklungsinstrumente zu wählen oder die wirksame Anwendung eines oder mehrerer Abwicklungsinstrumente sicherzustellen. Die Dauer der Aussetzung sollte auf höchstens zwei Geschäftstage begrenzt sein. Bis zu dieser Höchstgrenze könnte die Aussetzung weiterhin gelten, nachdem der Abwicklungsbeschluss gefasst wurde.
Die Abwicklungsbehörde kann anordnen, dass alle oder einzelne Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen eines in Abwicklung befindlichen Instituts oder…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Abwicklungsbehörden befugt sind, jede etwaige Zahlungs- oder Lieferverpflichtung aus Verträgen, bei denen ein in…
Falls eine Abwicklungsbehörde die Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen unter den in Absatz 1 oder 10 dieses Artikels festgelegten…
Bei Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen kann die Abwicklungsbehörde das Recht einer Partei, einen Vertrag mit einem in Abwicklung befindlichen Institut…
Während des Aussetzungszeitraums sollten die Abwicklungsbehörden – unter anderem gestützt auf den Abwicklungsplan für das Institut oder Unternehmen – auch die…
Rasche und abgestimmte Maßnahmen sind erforderlich, um das Marktvertrauen zu erhalten und die Ansteckung so gering wie möglich zu halten. Sobald ein Institut…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.