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Damit von der Befugnis zur Aussetzung bestimmter vertraglicher Pflichten in verhältnismäßiger Weise Gebrauch gemacht wird, sollten die Abwicklungsbehörden über die Möglichkeit verfügen, die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und den Geltungsbereich der Aussetzung festzulegen. Es sollte auch möglich sein, bestimmte Zahlungen – insbesondere, aber nicht nur Verwaltungsausgaben des betreffenden Instituts oder Unternehmens – auf Einzelfallbasis zu genehmigen. Es sollte auch möglich sein, die Aussetzungsbefugnis für erstattungsfähige Einlagen gelten zu lassen. Die Abwicklungsbehörden sollten jedoch sorgfältig bewerten, ob es angemessen ist, diese Befugnis auf bestimmte erstattungsfähige Einlagen anzuwenden, insbesondere gedeckte Einlagen, die von natürlichen Personen sowie Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen gehalten werden, und sollten das Risiko bewerten, dass die Anwendung einer Aussetzung in Bezug auf solche Einlagen das Funktionieren der Finanzmärkte ernstlich stören würde. Wird die Befugnis zur Aussetzung bestimmter vertraglicher Pflichten in Bezug auf gedeckte Einlagen ausgeübt, so sollten diese Einlagen nicht als für die Zwecke der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates nicht verfügbar betrachtet werden. Um sicherzustellen, dass Einleger während des Aussetzungszeitraums nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten die Mitgliedstaaten vorsehen können, dass sie täglich einen bestimmten Betrag abheben dürfen.
Die Abwicklungsbehörden berücksichtigen bei der Ausübung einer Befugnis gemäß diesem Artikel die möglichen Auswirkungen der Ausübung dieser Befugnis auf das…
Von der Befugnis gemäß Absatz 1 ausgenommen sind Zahlungs- und Lieferverpflichtungen gegenüber Die Abwicklungsbehörden setzen den Umfang der Befugnis nach…
Bei der Festlegung des Umfangs einer Aussetzung berücksichtigt die Abwicklungsbehörde die Umstände des Einzelfalls. Dabei bewertet die Abwicklungsbehörde…
Die Abwicklungsbehörde kann anordnen, dass alle oder einzelne Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen eines in Abwicklung befindlichen Instituts oder…
In Absatz 5 werden folgende Unterabsätze angefügt: „Die Abwicklungsbehörden setzen den Umfang dieser Befugnis unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen…
Es ist nützlich und erforderlich, die Befugnis der Abwicklungsbehörden anzupassen, um bestimmte vertragliche Pflichten der Institute und Unternehmen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.