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Um den Mitgliedstaaten für die Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie ausreichend Zeit einzuräumen, sollten ihnen dafür nach dem Inkrafttreten achtzehn Monate zur Verfügung stehen. Allerdings sollten die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Offenlegung ab dem 1. Januar 2024 angewandt werden, um sicherzustellen, dass den Instituten und Unternehmen in der ganzen Union ein angemessener Zeitraum eingeräumt wird, um die vorgeschriebene Höhe der MREL in geordneter Weise zu erreichen –
Um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die zur Einhaltung dieser Richtlinie erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, sollte…
Gemäß der Richtlinie 2014/48/EU des Rates haben die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2016 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu…
Diese Verordnung sollte am 1. Juli 2015 in Kraft treten, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten und die relevanten Interessenträger genügend Zeit haben,…
Damit die Mitgliedstaaten und die Kommission die erforderlichen Instrumente zur Durchführung der vorliegenden Verordnung entwickeln und umsetzen können, sollten…
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 28. Dezember 2020 nachzukommen.…
Da ein gewisser Zeitraum erforderlich ist, um den Rahmen für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Verordnung vorzugeben, sollten die Mitgliedstaaten ab…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.