Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Barrierefreiheit der baulichen Umwelt gemäß Artikel 4 Absatz 4, in der eine Dienstleistung unter der Verantwortung des Dienstleistungserbringers, im Interesse einer möglichst starken voraussichtlichen selbstständigen Nutzung durch Menschen mit Behinderungen erbracht wird, umfasst folgende Aspekte bei den öffentlich zugänglichen Bereichen: a) Nutzung zugehöriger Außenbereiche und -anlagen; b) Gebäudezufahrten; c) Nutzung von Eingängen; d) Nutzung von Pfaden für die horizontale Fortbewegung; e) Nutzung von Pfaden für die vertikale Fortbewegung; f) Nutzung von Räumen durch die Allgemeinheit; g) Nutzung von Ausrüstung und Anlagen, die für die Erbringung der Dienstleistung eingesetzt werden; h) Nutzung von Toiletten und Sanitäreinrichtungen; i) Nutzung von Ausgängen, Fluchtwegen und Notfallkonzepten; j) Kommunikation und Orientierung über mehr als einen sensorischen Kanal; k) Nutzung von Einrichtungen und Gebäuden für ihren vorhersehbaren Zweck; l) Schutz vor Umweltgefahren inner- und außerhalb von Gebäuden.
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle…
Die Barrierefreiheitsanforderungen nach Artikel 4 gelten nur insoweit, als deren Einhaltung
Erfüllen die Merkmale, Bestandteile oder Funktionen von Produkten oder Dienstleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, die…
Für die in Artikel 2 dieser Richtlinie genannten Produkte und Dienstleistungen stellen die Barrierefreiheitsanforderungen gemäß deren Anhang I verpflichtende…
In einigen Fällen würden einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen an die bauliche Umwelt die ungehinderte Erbringung der dort angebotenen Dienstleistungen…
1Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. 2Dies gilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.