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In dieser Richtlinie werden Menschen mit Behinderungen im Einklang mit dem am 13. Dezember 2006 angenommenen Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden „VN-Behindertenrechtskonvention“), dessen Vertragspartei die Union seit dem 21. Januar 2011 ist und das alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben, definiert. Gemäß der VN-Behindertenrechtskonvention zählen zu den Menschen mit Behinderungen „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“. Diese Richtlinie fördert die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe durch Verbesserung des Zugangs zu Alltagsprodukten und -dienstleistungen, die durch ihr ursprüngliches Design oder eine spätere Anpassung den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen.
Durch jeweils die Ratifizierung und den Abschluss des am 13. Dezember 2006 angenommenen Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
Seit dem 22. Januar 2011 ist die Union in der Folge des Beschlusses 2010/48/EG an das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit…
Seit dem 22. Januar 2011 ist die Union gemäß dem Beschluss 2010/48/EG an das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen…
Die Union hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Das Übereinkommen ist somit…
Es ist somit erforderlich, die Durchführung der VN-Behindertenrechtskonvention in der Union durch das Aufstellen einheitlicher Unionsvorschriften zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.