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Unionsrecht zu Bank- und Finanzdienstleistungen soll die Verbraucher unionsweit schützen und informieren, es sind jedoch darin keine Barrierefreiheitsanforderungen enthalten. Damit Menschen mit Behinderungen diese Dienste — auch wenn sie über Websites und auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen einschließlich mobiler Anwendungen bereitgestellt werden — in der gesamten Union nutzen, fundierte Entscheidungen treffen und sich angemessen, in gleicher Weise wie alle anderen Verbraucher, geschützt wissen können und für Dienstleistungserbringer gleiche Ausgangsbedingungen bestehen, sollten in dieser Richtlinie gemeinsame Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Bank- und Finanzdienstleistungen für Verbraucher festgelegt werden.
Diese Richtlinie dient der Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen für elektronische Kommunikationsdienste und damit verbundener Produkte und der…
Um die Barrierefreiheit der in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Dienstleistungen zu gewährleisten, sollten Produkte, die für die Erbringung…
In der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind Barrierefreiheitsanforderungen für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen und andere diesbezügliche Aspekte…
Zweck dieser Richtlinie ist es, durch Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für…
Die Mitgliedstaaten sollten alle geeigneten Maßnahmen treffen, damit der freie Verkehr der Produkte und Dienstleistungen, die unter diese Richtlinie fallen und…
Wenngleich diese Richtlinie nicht für die Websites und mobilen Anwendungen der Organe der Union gilt, so werden diese doch ermutigt, die in dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.