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Diese Richtlinie dient der Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen für elektronische Kommunikationsdienste und damit verbundener Produkte und der Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/1972, in der Vorschriften über die Gleichwertigkeit des Zugangs und über Wahlmöglichkeiten für Endnutzer mit Behinderungen festgelegt sind. In der Richtlinie (EU) 2018/1972 sind auch die nach den Universaldienstverpflichtungen geltenden Vorschriften über die Erschwinglichkeit des Internetzugangs und von Sprachkommunikation und über die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit der zugehörigen Endeinrichtungen, Sonderausrüstungen und Dienste für Verbraucher mit Behinderungen festgelegt.
Elektronische Identifizierungsmittel, Vertrauensdienste und zur Erbringung solcher Dienste verwendete Endnutzerprodukte werden in einfacher und verständlicher…
Die Mitgliedstaaten müssen gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union zur Harmonisierung der…
Zusätzlich zum Unionsrecht zur Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen legt diese Richtlinie neue strengere…
Diese Richtlinie sollte sich auch auf elektronische Kommunikationsdienste, einschließlich Notrufe im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen…
In der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind Barrierefreiheitsanforderungen für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen und andere diesbezügliche Aspekte…
Unionsrecht zu Bank- und Finanzdienstleistungen soll die Verbraucher unionsweit schützen und informieren, es sind jedoch darin keine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.