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Die Gesamtbeurteilung der unverhältnismäßigen Belastung sollte unter Verwendung der in Anhang VI genannten Kriterien erfolgen. Der Wirtschaftsakteur sollte die Beurteilung einer unverhältnismäßigen Belastung unter Berücksichtigung der einschlägigen Kriterien dokumentieren. Die Dienstleistungserbringer sollten ihre Beurteilung einer unverhältnismäßigen Belastung mindestens alle fünf Jahre erneuern.
Ein Dienstleistungserbringer, der sich auf Absatz 1 Satz 1 beruft, nimmt seine Beurteilung nach Absatz 1 Satz 2 für jede Dienstleistungskategorie oder -art…
Dienstleistungserbringer, die sich auf Absatz 1 Buchstabe b berufen, führen ihre Beurteilung in Bezug auf das Vorliegen einer unverhältnismäßigen Belastung für…
Kriterien für die Beurteilung und für die Dokumentation der Beurteilung sind:
Der Wirtschaftsakteur sollte die zuständigen Behörden darüber unterrichten, dass er sich auf die Bestimmungen über grundlegende Veränderung und/oder…
Kriterien zur Vornahme und Dokumentation der Beurteilung: 1. Verhältnis der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten zu den…
In Ausnahmefällen, in denen die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie eine unverhältnismäßige Belastung für die Wirtschaftsakteure…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.