Erwägungsgrund 5 32016L2102
Mehrere Mitgliedstaaten haben Maßnahmen auf der Grundlage international verwendeter Leitlinien für die Gestaltung barrierefreier Websites eingeführt, doch diese Maßnahmen beziehen sich häufig auf unterschiedliche Versionen oder Konformitätsstufen dieser Leitlinien, oder haben auf nationaler Ebene technische Abweichungen in Bezug auf barrierefreie Websites eingeführt.