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Im Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2017/352 des Europäischen Parlaments und des Rates ist auch die Bereitstellung von Hafenauffangeinrichtungen als Dienstleistung erfasst. Sie enthält Vorschriften über die Transparenz der Gebührenstrukturen für die Nutzung von Hafendiensten, über die Konsultation der Hafennutzer und die Bearbeitung von Beschwerdeverfahren. Diese Richtlinie geht über den mit jener Verordnung geschaffenen Rahmen hinaus, da sie detailliertere Anforderungen in Bezug auf die Gestaltung und Anwendung der Kostendeckungssysteme für Hafenauffangeinrichtungen für Abfälle von Schiffen sowie die Transparenz der Kostenstruktur enthält.
die Hafenauffangeinrichtungen die umweltgerechte Bewirtschaftung der Abfälle von Schiffen gemäß der Richtlinie 2008/98/EG und anderen einschlägigen Vorschriften…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Kosten für den Betrieb von Hafenauffangeinrichtungen für die Aufnahme und Behandlung von Abfällen von Schiffen außer…
Diese Verordnung sollte das Leitungsorgan eines Hafens oder die zuständige Behörde nicht bei der Aufstellung eines eigenen Gebührensystems einschränken, solange…
Gemäß der Verordnung (EU) 2017/352 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Hafeninfrastrukturentgelte erhoben…
Um einen unlauteren Wettbewerb zwischen Häfen in der Union zu vermeiden, müssen Vorschriften über die Transparenz der finanziellen Beziehungen in diese…
Die Durchsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.