Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eines der größten Hindernisse für die wirksame Durchsetzung der Entladungsverpflichtung besteht bisher darin, dass die Mitgliedstaaten die Ausnahme, die bei ausreichender Lagerkapazität gewährt werden kann, unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt haben. Um zu vermeiden, dass die Anwendung dieser Ausnahme das Hauptziel dieser Richtlinie untergräbt, sollte sie insbesondere in Bezug auf den nächsten Anlaufhafen präzisiert werden, und die Feststellung ausreichender Lagerkapazität sollte auf harmonisierte Weise und auf der Grundlage gemeinsamer Methoden und Kriterien erfolgen. In Fällen, in denen schwer festzustellen ist, ob in einem Hafen außerhalb der Union geeignete Hafenauffangeinrichtungen vorhanden sind, muss die zuständige Behörde die Anwendung der Ausnahme sorgfältig prüfen.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Vereinbarungen über die Entladung und Entrichtung der Gebühren für Schiffe, die ihre Häfen anlaufen und denen eine…
Ist die zuständige Behörde des Mitgliedstaats mit den Ergebnissen der Überprüfung nicht zufrieden, so stellt sie unbeschadet der Anwendung der in Artikel 16…
Eine Hafenauffangeinrichtung wird als geeignet erachtet, wenn sie den Bedürfnissen der Schiffe genügt, die den Hafen normalerweise nutzen, ohne dass es zu…
Durch die Harmonisierung der für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter geltenden Bedingungen sollte die Berücksichtigung besonderer…
Neben Anreizen für die Entladung von Abfällen hat die wirksame Durchsetzung der Entladungsverpflichtung oberste Priorität und sollte nach einem risikobasierten…
Wenn auf einem Flughafen besondere Platz- oder Kapazitätsgründe, insbesondere in Zusammenhang mit der Verkehrsdichte und dem Grad der Nutzung der Flächen, eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.