Erwägungsgrund 7 32019L0883
Die Mitgliedstaaten sollten sich in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (im Folgenden „IMO“) dafür einsetzen, dass die Umweltfolgen der Einleitung von Abwässern aus offenen Nass-Scrubbern sowie Maßnahmen gegen diese Auswirkungen umfassend berücksichtigt werden.