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Mit Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens wurden Normen für das Einbringen von Abfällen eingeführt, die neuen Abfallkategorien zuzuordnen sind, insbesondere für Rückstände aus Abgasreinigungssystemen, die aus Schlamm und Abflutwasser bestehen. Diese Abfallkategorien sollten in den Geltungsbereich dieser Richtlinie aufgenommen werden.
für Schiffe auf Seewasserstraßen,
Einleitungen von Rückständen aus Abgasreinigungssystemen erfüllen die Bedingungen gemäß Anlage VI Regeln 4, 14.1, 14.4, 14.6, 3.1.1 und 3.1.2 zum…
Eine der meerseitigen Quellen von Abfällen sind Offshore-Anlagen. Aus diesem Grund sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen in Bezug auf den…
Um die Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an die einschlägigen Bestimmungen des MARPOL-Übereinkommens zu Normen für das Einbringen…
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden am MARPOL-Übereinkommen und seinen Anlagen wesentliche Änderungen vorgenommen, mit denen strengere Normen und Verbote…
Das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (im Folgenden „MARPOL-Übereinkommen“) enthält generelle Verbote für das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.