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Derartige „generelle Auskunftsersuchen“ stellen einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für alle Mitgliedstaaten dar, auch für diejenigen, die über keine Informationen zu dem betreffenden Drittstaatsangehörigen verfügen. In der Praxis hält dieser Aufwand die Mitgliedstaaten von Auskunftsersuchen zu Drittstaatsangehörigen bei anderen Mitgliedstaaten ab, wodurch der Informationsaustausch zwischen ihnen stark beeinträchtigt wird, und führt dazu, dass sie nur Zugang zu Strafregisterinformationen haben, die im jeweiligen nationalen Strafregister gespeichert sind. In der Folge erhöht sich die Gefahr eines ineffizienten und unvollständigen Austauschs von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten.
Derartige generelle Auskunftsersuchen stellen einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für alle Mitgliedstaaten dar, auch für diejenigen, die über keine…
Die Unterschiede der in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen erschweren den Vergleich, und die Erfassung statistischer Daten sollte für die…
Innerhalb der Union werden Informationen zu Drittstaatsangehörigen nicht — wie bei Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten im jeweiligen Herkunftsmitgliedstaat —…
Innerhalb der Union werden Informationen zu Drittstaatsangehörigen nicht wie bei Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten im jeweiligen Herkunftsmitgliedstaat…
Drittstaatsangehörige sollten das Recht haben, schriftliche Auskunft über die eigenen Strafregisterinformationen gemäß dem Recht des Mitgliedstaats, in dem sie…
Die Verbesserung des Informationsaustauschs im Bereich der Strafverfolgung zum Zweck der Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Union kann von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.