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Die Richtlinie 2008/98/EG enthält allgemeine Mindestanforderungen für Regime der erweiterten Herstellerverantwortung. Diese Anforderungen sollten auch für die im Rahmen der vorliegenden Richtlinie einzuführenden Regime der erweiterten Herstellerverantwortung gelten, und zwar ungeachtet der Art ihrer Umsetzung, d. h. durch einen Rechtsakt oder durch Vereinbarungen gemäß dieser Richtlinie. Die Relevanz einiger Anforderungen ist abhängig von den Merkmalen des Produkts. Eine getrennte Sammlung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Behandlung ist entsprechend der Abfallhierarchie für Tabakprodukte, kunststoffhaltige Filter, Feuchttücher und Luftballons nicht erforderlich. Daher sollte die Einrichtung einer getrennten Sammlung dieser Produkte nicht zwingend vorgeschrieben werden. Die vorliegende Richtlinie sieht für die erweiterte Herstellerverantwortung Anforderungen zusätzlich zu den in der Richtlinie 2008/98/EG genannten vor, wie die Verpflichtung für die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffartikel, die Kosten von Reinigungsaktionen zu übernehmen. Es sollte möglich sein, die Kosten für die Einrichtung spezifischer Infrastrukturen für die Sammlung von Abfällen von Tabakprodukten zu decken, die nach dem Konsum der Produkte entstehen, wie z. B. geeignete Abfallbehälter an allgemein zugänglichen Orten mit starker Vermüllung. Die Methode zur Berechnung der Kosten für Reinigungsaktionen sollten Verhältnismäßigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Um die Verwaltungskosten so niedrig wie möglich zu halten sollten die Mitgliedstaaten finanzielle Beiträge zu den Kosten für Reinigungsaktionen bestimmen können, indem sie angemessene mehrjährige feste Beträge festlegen.
die Festlegung messbarer Abfallbewirtschaftungsziele im Einklang mit der Abfallhierarchie, mit denen mindestens die für das Regime der erweiterten…
Zur Verbesserung der Wiederverwendung und der Vermeidung, des Recyclings und der sonstigen Verwertung von Abfällen können die Mitgliedstaaten Maßnahmen mit und…
Regime der erweiterten Herstellerverantwortung sind ein wesentliches Element einer effizienten Abfallbewirtschaftung. Sie werden in den Mitgliedstaaten jedoch…
Für die gemäß Absatz 8 dieses Artikels eingeführten Regime der erweiterten Herstellerverantwortung tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass die Hersteller…
Für Einwegkunststoffartikel, für die es derzeit keine leicht verfügbaren geeigneten und nachhaltigeren Alternativen gibt, sollten die Mitgliedstaaten…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Allgemeine Mindestanforderungen an Regime der erweiterten Herstellerverantwortung (1) Wenn gemäß Artikel 8 Absatz 1 sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.